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Fragen und Antworten zum Stromanbieter Wechsel

Wird ein neuer Stromzähler beim Stromanbieterwechsel benötigt?
Grundsätzlich wird kein neuer Stromzähler bei einem Stromanbieterwechsel benötigt. Lediglich die Nummer des Zählers sowie der aktuelle Zählerstand müssen dem neuen Anbieter mitgeteilt werden.Bei einem Stromanbieter Wechsel werden also keine Zähler oder Leitungen aus- oder umgebaut.

Wird bei einem Stromanbieter Wechsel ein neuer Stromzähler eingebaut?
Nein, der neue Stromanbieter kann selbstverständlich auch mit dem vorhandenen Zähler, der Zählernummer und dem aktuellen Zählerstand arbeiten. Entscheidet sich der Kunde allerdings für einen der neuen sogenannten intelligenten Stromzähler, mit denen eine Energieverbrauchskontrolle im Internet möglich ist, so wird der Neueinbau notwendig.

Wie muss der vorherige Stromanbieter über den Stromanbieterwechsel informiert werden?
Der alte Stromanbieter wird normalerweise von dem ihm folgenden neuen Anbieter informiert. Der Stromkunde muss selber keinerlei Initiative übernehmen.Der neue Stromanbieter übernimmt die Ummeldung. Kündigen Sie Ihrem bisherigen Stromanbieter nicht. Das macht der neue Anbieter für Sie.

Wann kommt billiger Strom?
Die Ummeldung dauert in der Regel sechs bis acht Wochen. Der neue günstige Stromanbieter beginnt mit der Lieferung stets am ersten eines Monats. Die Frist hängt auch von Ihrem bisherigen Stromversorgervertrag ab. Manche Verträge haben Mindestlaufzeiten. Während der Mindestlaufzeit ist ein Wechsel nicht möglich.

Wird ein gesonderter Vertragsabschluss notwendig, wenn ein anderer Stromanbieter gewählt wird?
Normalerweise ist kein separater Vertragsabschluss notwendig, wenn man sich für einen neuen billigen Stromanbieter entscheidet und zu diesem wechselt. Allerdings gibt es immer mehr Anbieter, die verschiedene Vertragsmöglichkeiten anbieten, die unter Umständen mit Strompreisgarantien verknüpft sein können. In diesen Fällen verpflichtet man sich mittels eines Vertrags, für eine gewisse Zeit Kunde des Energieanbieters zu bleiben.

Muss der Vermieter über einen Stromanbieterwechsel des Mieters informiert werden?
Ein Vermieter muss nicht über den Stromanbieter seines Mieters informiert werden. Dies ist eine persönliche Entscheidung des Mieters unabhängig von seinem Mietvertrag. Nicht wechseln können allerdings Mieter von Wohnungen, deren Stromkosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Machen sie in diesem Fall ihren Vermieter auf einen Stromanbieterwechsel aufmerksam.